Fluchtweginstallation

    Nach der Bauordnung muss jedes Gebäude mit Flucht- und Rettungswegen ausgestattet sein, damit im Brandfall die Möglichkeit zur Rettung gewährleistet ist. Abhängig vom Gebäudetyp ist mindestens ein Flucht- und Rettungsweg erforderlich. Weitere Rettungs- und Fluchtwege sind notwendige Treppenräume und Flure, die Verbindungsräume zwischen Treppenräumen und Fluren sowie die Ausgänge ins Freie. Diese Wege müssen auch im Brandfall gefahrlos benutzt werden können. Daher müssen die elektrischen Leitungen installiert werden:
     • in Installationsschächten und -kanälen
     • über Unterdecken
     • in Unterflurkanälen oder Systemböden
     Abschnitt 3.5.3 der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR besagt, dass in notwendigen Fluren Leitungsanlagen über Unterdecken (also im Bereich zwischen Rohdecke und Unterdecke) verlegt werden dürfen, wenn die Unterdecke bei Brandbeanspruchung sowohl von oben als auch von unten in die Feuerwiderstandsklasse F30 eingestuft werden kann. Für die Befestigung der Leitungsanlagen wird eine brandsichere Befestigung gefordert.
     In unserem PUK-Sortiment finden Sie getestete Systeme für die Kabelinstallation im Zwischendeckenbereich. Dabei erfüllen unsere Produktlösungen die in der MLAR festgelegten Richtlinien zum Schutz der F30 Unterdecke. Beim Einsatz unserer Kabeltragsysteme bleiben Flucht- und Rettungswege im Brandfall mindestens 30 Minuten sicher nutzbar. Die gutachtliche Stellungnahme MLAR 2101/407/18-CM steht Ihnen in unserem Download-Center zur Verfügung.
    Was auch immer Sie planen.

    Wir begleiten Sie mit fachkundiger Beratung, bei jeder Anwendung. Für einen Arbeitsalltag, in dem vieles einfacher wird und die Freude über erfolgreiche Resultate steigt.

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