Hinweisgebersystem zur Meldung möglicher Straftaten

Bei PohlCon lehnen wir jede Form von Korruption, Geldwäsche, Kartellbildung, Verstößen gegen Umweltvorschriften bzw. Menschenrechte oder anderen kriminellen Aktivitäten ab. Wir tolerieren keine illegalen Praktiken von Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern.

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist es wichtig, dass wir Kenntnis von Compliance-relevantem Fehlverhalten erlangen.

Mit dem Hinweisgeberportal bieten wir allen Mitarbeitenden sowie Außenstehenden die Möglichkeit, Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen und firmeninterne Regelungen zu melden - auch anonym. Dazu zählen auch Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Rechtsverletzungen entlang unserer globalen Lieferkette.

Vertraulichkeit und der Schutz von Hinweisgebenden stehen hierbei an erster Stelle.

Jede Meldung wird eingehend geprüft, Verdachtsfälle untersucht und etwaigen Verstößen konsequent nachgegangen. 
Bitte stellen Sie sicher, dass die Informationen in der Meldung, die Sie einreichen, so spezifisch wie möglich sind, damit sie in angemessener Weise bearbeitet und untersucht werden können.

Hinweisgebende müssen keine Konsequenzen für eine Meldung fürchten, da die Meldungen anonym übermittelt werden. Nutzen Sie für eine Meldung das untenstehende Formular.

Es besteht zudem die Möglichkeit, Verstöße im Hinblick auf die in § 2 Hinweisgeberschutzgesetz genannten Rechtsbereiche bei externen behördlichen Stellen zu melden (z.B. BMJ, BaFin, Bundeskartellamt, externe Meldestellen der Länder sowie Organe und Einrichtungen der EU). Informationen über die jeweiligen Meldeverfahren der externen behördlichen Stellen sind auf den jeweiligen Internetseiten der Behörden einsehbar.

Was auch immer Sie planen.

Wir begleiten Sie mit fachkundiger Beratung, bei jeder Anwendung. Für einen Arbeitsalltag, in dem vieles einfacher wird und die Freude über erfolgreiche Resultate steigt.

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